Frischholz & Cie. GmbH
Die meist gestellten Fragen zum Versicherungsmakler: Wir nehmen klar Stellung!

 
Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter - das ist doch das Gleiche, oder?
Nein, ganz und gar nicht!
Der Versicherungsvertreter ist, wie der Name schon sagt, Vertreter seiner Gesellschaft. D.h. er hat einen Angestellten- oder Vertretervertrag mit seiner Versicherungsgesellschaft und muss die Interessen seiner Gesellschaft / seines Arbeitgebers vertreten.
Der Versicherungsmakler hat in erster Linie einen Vertrag mit seinem Mandanten, der ihn verpflichtet, die Interessen seines Mandanten zu vertreten. Das heißt insbesondere: Umfangreiche Beratung beim Auffinden von geeigneten Produkten auf dem Versicherungsmarkt, Vermittlung von Verträgen an die einzelnen Gesellschaften und ständige Betreuung, vorallem auch im Schadenfall. Uns kann nur der Mandant kündigen und nicht die Versicherung als Arbeitgeber.
 

 
Wieso fallen bei dem Service eines Versicherungsmaklers keine Gebühren, Honorare o. ä. für den Mandanten an?
Die einzelnen Versicherungsgesellschaften, mit Ausnahme der meisten Direktversicherungen, bieten Betreuungsservice durch ihre Vertreter vor Ort an. Beim Versicherungsmakler ist dieser der fachkundiger Betreuer des Kunden, so dass eine Betreuung durch einen Versicherungsvertreter eingespart werden kann. Für die Übernahme der Kundenbetreuung erhält nun der Makler je Vertrag eine jährliche Betreuungscourtage von der jeweiligen Gesellschaft.
(Der Vollständigkeit halber sei gesagt: Es gibt auch die Möglichkeit der Honorarberatung. Dadurch sinkt i.d.R. die Versicherungsprämie und der Makler wird nach Stundenhonorar bezahlt.)
 

 
Wie kann ein Makler unabhängig sein und somit meine Interessen vertreten, wenn er doch von den Gesellschaften bezahlt wird?
In der Frage steckt schon die Antwort: Der Makler wird von Gesellschaften bezahlt; nicht nur von einer oder einer Hand voll. In unserem Fall haben wir, in Kooperation mit einem Maklerpool (eine Art Interessenvereinigung von vielen Maklern), Vergütungsverträge mit weit über 300 Finanz- und Versicherungsunternehmen. Welche der Gesellschaften die Betreuungscourtage zahlt ist für uns irrelevant. So erfolgt die Auswahl unter den Gesellschaften ausschließlich nach dem besten Preis-Leistungsverhältnis für Sie. Denn: Wir möchten Sie langfristig betreuen und daher müssen Sie, als unser Mandant, mit uns zufrieden sein! Ihre Interessen sind somit auch unsere.
 

 
Gut und schön, aber ein Makler schaut doch vorallem danach, von welcher Gesellschaft er die höchste Courtage bekommt!
Das Schlimmste was einem Makler passieren kann ist, dass sein Mandant selbst ein besseres Produkt findet, das der Makler hätte auch anbieten können. Der Mandant geht verloren und im ungünstigsten Fall haftet der Makler sogar. Denn: Bei Vertragsabschluss muss der Makler i.d.R. dokumentieren, warum er ausgerechnet dieses Produkt aus seinem breiten Auswahlspektrum empfiehlt und kein Anderes. Nur wer als Makler kurzfristig denkt, wird so verfahren und auf die Courtage schauen.
Wir sind Kaufleute! Wir denken ausschließlich an unsere langfristigen Erträge. Die können wir nur erwirtschaften, wenn Sie uns langfristig vertrauen und auch langfristig mit uns zufrieden sind!
 
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