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Versicherungsmathematische Gutachten Allgemeines zur betrieblichen Altersvorsorge Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine der zentralen Säulen der Altersvorsorge in Deutschland - und sie wird immer wichtiger! Die Gründe liegen aber nicht allein in der ständig sinkenden gesetzlichen Rente. Die Vorsorge über den Arbeitgeber bzw. über den eigenen Betrieb ist in vielen Fällen auch die finanziell interessanteste Möglichkeit Rücklagen für seine Rente zu bilden. Entscheidend ist, den richtigen Durchführungsweg anhand der persönlichen Situation zu ermitteln. Wichtige Durchfürhungwege sind z.B.:
Die Versorgungszusage Die zuletzt genannten Pensionszuage / Versorgungszusage kann besonders flexibel und individuell geplant werden. Das Unternehmen kann in einer schriftlichen Versorgungszusage mit dem Arbeitnehmer z.B. folgende Leistungen vereinbaren:
Das Gutachten Die verschiedenen (Renten-)zusagen müssen im Gegenzug vom Unternehmen als Rückstellungen bilanziert werden. Da bis zum Rentenbezug Zuführungen zu den Rückstellungen vorgenommen werden, erhöht sich der Bilanzwert jährlich. Zur Bilanzierung ist es aber notwendig zu ermitteln, welchen Wert die zugesagten Leistungen im aktuellen Bilanzjahr haben. Hierzu wird zum Bilanzstichtag ein Vermögenswert gemäß §104 BewG bzw. ein Versicherungsmathematischer Teilwert gemäß §6a EStG errechnet. Dies hat noch nichts mit dem Abschluss oder dem bestehen einer Versicherung zu tun und muss in jedem Fall durchgeführt werden. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet die Zusage an den Arbeitnehmer mit einer sogenannten Rückdeckungsversicherung abzusichern. Auch wenn dies zu empfehlen ist, kann das Unternehmen die Leistungen auch aus eigenen Mitteln erbringen. Unsere Kompetenz in der betrieblichen Altersvorsorge beginnt oder endet daher nicht mit dem Abschluss eines Vertrages. Wir erstellen anhand Ihrer Versorgungszusage die notwendigen versicherungmethematischen Berechnungen für Sie (einschließlich Kurztestat für den Pensionssicherungsverein PSVaG). Dabei verwenden wir als Lizenznehmer die von den Finanzbehörden anerkannten © RICHTTAFELN 2005 G von Klaus Heubeck. Fordern Sie unsere Antragsunterlagen hier an.*
*Für unsere Mandanten gilt ein 25%iger Nachlass ![]() |
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