Unser HausmeisterService
Exklusiv für unsere Verwaltungskunden
Sie können aus zahlreichen Leistungen wählen, zum Beispiel:
Ihre Vorteile
Grundsätzliches: Bei Beginn unserer Verwaltungstätigkeit übernehmen wir in jedem Falle unverändert die bestehenden Strukturen im Haus bzw. passen diese so an, wie Sie es wünschen. Die Beauftragung unseres HausmeisterService ist rein optional und dient unter anderem für folgende Fälle:
1. "Schnelle Eingreiftruppe"
Eigentlich ist eine Verwaltung für die reine Organisation von sämtlichen handwerklichen Arbeiten am Haus zuständig. Die Durchführung obliegt beauftragten Unternehmen. Die Einteilung, wie und vorallem wie schnell Arbeiten ausgeführt werden, obliegt damit aber letztlich dem Unternehmen und richtet sich nach der dortigen Auftragslage. Eine Weisungsmöglichkeit der Verwaltung gibt es somit faktisch nicht bzw. nicht direkt. Mit unseren Hausmeistern können wir schnell reagieren und die Prioritäten an unsere Kunden anpassen.
2. Es gibt bereits einen eigenen Hausmeister/-hauswart, der im Haus wohnt
Diese Variante können wir als Hausverwaltung nur empfehlen. Jemand, der ständig im Haus wohnt, kann schnell reagieren und zügig auf die Wünsche der Bewohner eingehen - oft eine unterschätzte Aufgabe! Doch: Was ist während des Urlaubs oder bei Krankheit? Einen Unternehmer zu finden, der nur einmalig oder kurzfristig einspringt, wird schwer. Hier zeigt sich einer der großen Vorteile unseres HausmeisterService - Urlaubs- und Krankheitsvertretung: Kein Problem!
3. Es gibt einen angestellten Hausmeister
Diese Variante ist sicher keine Alternative zu Punkt 2, aber vor allem in selbstbewohnten Eigentumsanlagen eine Alternative zum Unternehmer. Der Vorteil hierbei: Die Eigentümer bzw. die Verwaltungen sind direkt weisungsbefugt. Auch hierbei ist eine Urlaubs- und Krankheitsvertretung kein Problem für uns! Gerne können wir auch einzelnen Aufagben übernehmen, die Ihr Hausmeister derzeit nicht ausführt bzw. ausführen möchte.
Bei beiden Varianten 2. + 3. ist aber wichtig, dass eine ordnungsgemäße Anmeldung und Versicherung der Hausmeister erfolgt! Zu berücksichtigen ist somit auch, dass neben dem Stundenlohn, Sozialabgaben und Lohnabrechnungskosten sowie Anschaffungskosten von Maschinen etc. anfallen, die meist nicht auf den Mieter umlegbar sind!
Die Anmeldung, Abführung und Abrechnung übernehmen selbstverständlich wir im Zuge unseres Verwaltungsuaftrages.